Welche Geräte betroffen sind
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung, die ab dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden:
- Wallboxen und andere private Ladepunkte für Elektroautos
- Wärmepumpen einschließlich elektrischer Zusatzheizung
- Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz beziehen
- Klimageräte über 4,2 kW
Ältere Anlagen genießen Bestandsschutz. Der normale Haushaltsstrom ist grundsätzlich nicht betroffen.
Was die Steuerbarkeit bedeutet
Der Netzbetreiber darf die Leistung dieser Geräte bei einem drohenden Engpass im Verteilnetz vorübergehend reduzieren, und zwar auf nicht weniger als 4,2 kW je Anlage. Abschalten darf er sie nicht. Eine Wallbox lädt also auch im gedimmten Zustand weiter, in einer Stunde kommen dabei grob 20 Kilometer Reichweite zusammen. Solche Eingriffe sind die Ausnahme, müssen dokumentiert und veröffentlicht werden und enden, sobald der Engpass behoben ist.
Die Gegenseite der Pflicht: Der Netzbetreiber darf den Anschluss steuerbarer Anlagen nicht mehr wegen fehlender Netzkapazität ablehnen oder verzögern. Wer teilnimmt, hat Anspruch auf den Anschluss.
Was Sie dafür bekommen: reduzierte Netzentgelte
Für die Teilnahme sieht die Regelung drei Module vor:
- Modul 1: pauschaler jährlicher Rabatt auf das Netzentgelt. Die Höhe legt der jeweilige Netzbetreiber fest, üblich ist eine Größenordnung von gut 100 bis knapp 200 Euro im Jahr.
- Modul 2: deutlich reduzierter Netzentgelt-Arbeitspreis für den Verbrauch der steuerbaren Anlage. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt, sinnvoll vor allem bei Wärmepumpen mit hohem Verbrauch.
- Modul 3: zeitvariable Netzentgelte mit günstigen und teuren Zeitfenstern, kombinierbar mit Modul 1. Interessant, wenn sich Verbrauch verschieben lässt, etwa das nächtliche Laden.
Welches Modul sich rechnet, hängt von Verbrauch, Zählerkonfiguration und den Konditionen Ihres Netzbetreibers ab. Das prüfen wir im Zuge der Installation mit.
Wie die Steuerung technisch umgesetzt wird
Das Steuersignal kommt vom Netzbetreiber, in der Regel über eine Steuerbox am intelligenten Messsystem. Im Gebäude gibt es zwei Wege:
- Direktsteuerung: Das Signal wirkt unmittelbar auf die einzelne Anlage, die dann auf 4,2 kW begrenzt wird.
- Energiemanagementsystem: Ein EMS nimmt das Signal entgegen und verteilt die zulässige Leistung intelligent auf die Verbraucher im Haus. Eigener PV-Strom zählt dabei nicht zur Begrenzung, sodass beispielsweise eine Wallbox mit Solarüberschuss weiter voll laden kann.
Bei der Installation legen wir die Steuerkontakte und die Kommunikation so an, dass beide Wege offenstehen.
Was wir übernehmen
- Prüfung von Netzanschluss und Anschlussleistung vor der Installation
- Normgerechte Installation von Wallbox, Wärmepumpen-Elektrik oder Speicheranbindung
- Anmeldung und Inbetriebnahmemeldung beim Netzbetreiber als eingetragener Fachbetrieb
- Vorbereitung und Anschluss der Steuertechnik, auf Wunsch mit Energiemanagement
- Beratung zur Modulwahl anhand Ihres Verbrauchs
Häufige Fragen
Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Jede private Wallbox ist anmeldepflichtig, ab 12 kVA ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Die Anmeldung übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb, bei uns ist sie Teil der Installation.
Kann der Netzbetreiber meine Wallbox abschalten?
Nein. Er darf die Leistung bei einem Engpass vorübergehend auf mindestens 4,2 kW reduzieren, nicht abschalten. Der übrige Haushalt ist nicht betroffen.
Gilt das auch für meine bestehende Wärmepumpe?
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb waren, genießen Bestandsschutz. Bestehende alte Steuerungsvereinbarungen laufen übergangsweise weiter. Beim Austausch der Anlage gilt dann die neue Regelung.
Brauche ich einen neuen Zähler?
Für die Steuerung ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox vorgesehen, das der Messstellenbetreiber einbaut. Für Modul 2 ist zusätzlich ein separater Zählpunkt für die steuerbare Anlage erforderlich. Bis die Steuertechnik verbaut ist, gelten Übergangsregelungen, die Netzentgelt-Rabatte gibt es trotzdem ab Anmeldung.
Lohnt sich die Teilnahme überhaupt?
Für Neuanlagen stellt sich die Frage nicht, die Teilnahme ist verpflichtend. Die Rabatte sind der Ausgleich dafür. Gestalten lässt sich die Modulwahl, und mit einem Energiemanagement lässt sich ein Steuerungseingriff im Alltag weitgehend unbemerkt abfedern.
Wallbox oder Wärmepumpe geplant?
Rufen Sie an, wir klären Anschluss, Anmeldung und Steuerung in einem kurzen Gespräch.
0155 65970745 WhatsAppStand: 2026. Dieser Text erklärt die Regelung allgemein und ersetzt keine Auskunft Ihres Netzbetreibers zu den konkreten Konditionen vor Ort.