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Ratgeber · Stand 2026

§14a EnWG: Was für neue Wallboxen und Wärmepumpen gilt

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue leistungsstarke Verbraucher steuerbar sein. Im Gegenzug garantiert der Netzbetreiber den Anschluss und reduziert die Netzentgelte. Hier steht, was das praktisch bedeutet.

Welche Geräte betroffen sind

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung, die ab dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden:

Ältere Anlagen genießen Bestandsschutz. Der normale Haushaltsstrom ist grundsätzlich nicht betroffen.

Was die Steuerbarkeit bedeutet

Der Netzbetreiber darf die Leistung dieser Geräte bei einem drohenden Engpass im Verteilnetz vorübergehend reduzieren, und zwar auf nicht weniger als 4,2 kW je Anlage. Abschalten darf er sie nicht. Eine Wallbox lädt also auch im gedimmten Zustand weiter, in einer Stunde kommen dabei grob 20 Kilometer Reichweite zusammen. Solche Eingriffe sind die Ausnahme, müssen dokumentiert und veröffentlicht werden und enden, sobald der Engpass behoben ist.

Die Gegenseite der Pflicht: Der Netzbetreiber darf den Anschluss steuerbarer Anlagen nicht mehr wegen fehlender Netzkapazität ablehnen oder verzögern. Wer teilnimmt, hat Anspruch auf den Anschluss.

Was Sie dafür bekommen: reduzierte Netzentgelte

Für die Teilnahme sieht die Regelung drei Module vor:

Welches Modul sich rechnet, hängt von Verbrauch, Zählerkonfiguration und den Konditionen Ihres Netzbetreibers ab. Das prüfen wir im Zuge der Installation mit.

Wie die Steuerung technisch umgesetzt wird

Das Steuersignal kommt vom Netzbetreiber, in der Regel über eine Steuerbox am intelligenten Messsystem. Im Gebäude gibt es zwei Wege:

Bei der Installation legen wir die Steuerkontakte und die Kommunikation so an, dass beide Wege offenstehen.

Was wir übernehmen

Häufige Fragen

Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Ja. Jede private Wallbox ist anmeldepflichtig, ab 12 kVA ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Die Anmeldung übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb, bei uns ist sie Teil der Installation.

Kann der Netzbetreiber meine Wallbox abschalten?

Nein. Er darf die Leistung bei einem Engpass vorübergehend auf mindestens 4,2 kW reduzieren, nicht abschalten. Der übrige Haushalt ist nicht betroffen.

Gilt das auch für meine bestehende Wärmepumpe?

Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb waren, genießen Bestandsschutz. Bestehende alte Steuerungsvereinbarungen laufen übergangsweise weiter. Beim Austausch der Anlage gilt dann die neue Regelung.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Für die Steuerung ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox vorgesehen, das der Messstellenbetreiber einbaut. Für Modul 2 ist zusätzlich ein separater Zählpunkt für die steuerbare Anlage erforderlich. Bis die Steuertechnik verbaut ist, gelten Übergangsregelungen, die Netzentgelt-Rabatte gibt es trotzdem ab Anmeldung.

Lohnt sich die Teilnahme überhaupt?

Für Neuanlagen stellt sich die Frage nicht, die Teilnahme ist verpflichtend. Die Rabatte sind der Ausgleich dafür. Gestalten lässt sich die Modulwahl, und mit einem Energiemanagement lässt sich ein Steuerungseingriff im Alltag weitgehend unbemerkt abfedern.

Wallbox oder Wärmepumpe geplant?

Rufen Sie an, wir klären Anschluss, Anmeldung und Steuerung in einem kurzen Gespräch.

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Stand: 2026. Dieser Text erklärt die Regelung allgemein und ersetzt keine Auskunft Ihres Netzbetreibers zu den konkreten Konditionen vor Ort.

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